Weitere Pflegeleistungen
Pflegeberatung 37.3 SGB XI
Sie pflegen Ihren Angehörigen und benötigen dazu die von der Pflegekasse vorgeschrieben Pflegeberatung?
Wir vereinbaren dafür gerne einen Termin und bewerten den Zustand der Pflege.
Die Kosten für diesen Termin übernimmt Ihre Pflegekasse.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Bei uns erhalten Sie ein Betreuungsangebot, das individuelle Betreuungsleistungen ermöglicht.
Orientiert an Ihren Bedürfnissen, gibt es feste Ansprechpartner:innen für die Betreuungsleistungen.
Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ist mindestens der Pflegegrad 1 notwendig, damit Ihre Pflegekasse 125,00 Euro monatlich dafür zur Verfügung stellt.